ILO 190: Gewaltfreie Arbeitswelt stärken

11. April 2026
Wandbild mit einem grauen Wassertropfen, auf dem das Wort

ILO 190

Mit dem Übereinkommen Nr. 190 hat die International Labour Organization im Jahr 2019 einen historischen Schritt gesetzt: Erstmals gibt es einen international verbindlichen Rahmen zum Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Übereinkommen wurde am 21. Juni 2019 verabschiedet und trat international am 25. Juni 2021 in Kraft. Es gilt jeweils ein Jahr nach Ratifizierung durch einen Staat.


In Österreich seit 2025 in Kraft

Österreich hat das Übereinkommen am 11. September 2024 ratifiziert. Damit ist es hierzulande seit 11. September 2025 verbindlich anzuwenden. Mit der Ratifizierung reiht sich Österreich in eine wachsende Zahl von Staaten ein, die sich klar zu einer gewaltfreien Arbeitswelt bekennen. Weltweit haben inzwischen über 50 Länder das Übereinkommen ratifiziert.


Ein Meilenstein für menschenwürdige Arbeit

ILO 190 erkennt das Recht aller Menschen auf eine Arbeitsumgebung frei von Gewalt und Belästigung an, unabhängig von Beschäftigungsform, Branche und Status. Besonders relevant: Das Übereinkommen umfasst ausdrücklich auch geschlechtsspezifische Gewalt sowie Gewalt durch Dritte (z. B. Kund:innen, Klient:innen).

ILO 190 verpflichtet Staaten und Arbeitgeber:innen zu:

  • Prävention und Sensibilisierung
  • klaren Schutzmechanismen
  • transparenten Beschwerdewegen
  • wirksamen Sanktionen


Was bedeutet das für Soziale Unternehmen?

Für Soziale Unternehmen ist der Anspruch einer sicheren und respektvollen Arbeitsumgebung zentraler Bestandteil ihrer Arbeit. ILO 190 zeigt jedoch deutlich: Es geht nicht nur um das Einhalten von Mindeststandards, sondern um systematische Sichtbarmachung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen. Viele Elemente sind bereits vorhanden – etwa im Arbeitsrecht oder in betrieblichen Regelungen -, werden aber oft nicht explizit als Gewalt- und Belästigungsschutz ausgewiesen.


Sieben zentrale Ansatzpunkte für die Umsetzung

1. Fürsorgepflicht als Grundlage stärken
Bestehende gesetzliche Verpflichtungen (z. B.
ASchG, GlBG) umfassen bereits den Schutz vor psychischer und physischer Gewalt.

2. Prävention verbindlich verankern
Betriebsvereinbarungen und Leitlinien sollten Gewalt, Belästigung und Diskriminierung klar benennen – inklusive Konsequenzen.

3. Präventionskonzepte entwickeln
Risikoanalysen, klare Zuständigkeiten und definierte Abläufe im Anlassfall sind zentral.

4. Schulung und Sensibilisierung
Regelmäßige Trainings stärken Handlungssicherheit und Wissen über Meldewege.

5. Gleichstellung aktiv leben
Antidiskriminierung muss als Querschnittsthema im gesamten Unternehmen verankert sein.

6. Rechtsdurchsetzung unterstützen
Information über Rechte, externe Anlaufstellen und Unterstützungsangebote ist essenziell.

7. Unternehmenskultur sichtbar machen
Klare Botschaften wie „Null Toleranz gegenüber Gewalt“ und sichtbare Ansprechpersonen stärken Vertrauen.


Mehr als ein Regelwerk: Kulturwandel gestalten

Mit ILO 190 wird deutlich: Gewalt- und Belästigungsschutz ist kein Zusatzthema, sondern Teil guter Arbeit und sozialer Verantwortung. Gerade Soziale Unternehmen, die mit Menschen in herausfordernden Lebenslagen arbeiten, nehmen hier eine wichtige Vorbildrolle ein.

Das ILO-Übereinkommen 190 bietet einen klaren Rahmen – und gleichzeitig eine Chance:
bestehende Maßnahmen zu bündeln, sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln!


Quellen



Sujetbild © Schmiede – Zukunft und Arbeit: von Teilnehmenden gestaltetes Mural